Baugenossenschaft München-West
des Eisenbahnpersonals eG
Die Entstehung der Baugenossenschaft München-West
Am 12. September 1908 wurde die Genossenschaft von 60 Eisenbahnern unter dem Vorsitz von dem Stellwerksmeister Wolfgang Früchtl in München gegründet. Im Jahr 1909 hat das Verkehrsministerium der Genossenschaft einen Bauplatz auf dem Areal der damaligen Arbeiterhäuser in Neuhausen zugewiesen. Auf diesem Gelände wurde mit dem Bau von neun Häusern mit insgesamt 111 Wohnungen begonnen. Bis 1912 wurden noch weitere 40 Häuser mit 367 Wohnungen erbaut. In einem zweiten Bauabschnitt wurden zwischen 1925 und 1928 weitere 14 Häuser mit 139 Wohnungen erstellt. Nach dem zweiten Weltkrieg mussten 13 total zerstörte Häuser wieder aufgebaut werden. 1950 bis 1953 wurden in München Laim an der Fürstenrieder Straße insgesamt 14 Häuser mit 144 Wohnungen neu erbaut. In den Jahren 1953 bis 1958 erstellte die Genossenschaft auf Erbgrund der Deutschen Bundesbahn weitere 225 Wohnungen in München Neuhausen. Zwischen 1964 und 1969 konnten weitere 163 Wohnungen in Neuhausen erbaut werden. 72 Jahre nach Gründung der Genossenschaft wurde der Altbau umfassend modernisiert und in den großen Dachgeschossen 26 Wohnungen erbaut. Gegenwärtig besitzt die Genossenschaft 109 Häuser mit 1181 Wohnungen
Wohnungsbaugenossenschaft (Allgemein)
Eine Wohnungsbaugenossenschaft (WBG), auch Baugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft, Siedlungsgenossenschaft oder Bauverein, ist eine Genossenschaft mit dem Ziel, ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen.
Geschichte
Die Wohnungssituation Ende des 19. Jahrhunderts war desolat. Insbesondere in den rasch wachsenden Städten waren die Wohnungen sehr teuer, durch Untervermietung überbelegt und hygienisch unzureichend. Die ersten selbsthilfegestützten Genossenschaften überlebten wegen ihrer Kapitalschwäche die Wirtschaftskrise von 1874 nicht. In den Städten drohten Epidemien und soziale Unruhen.
Im Jahr 1867 erließ Preußen ein erstes Genossenschaftsgesetz. Da es nur Genossenschaften mit unbegrenzter Haftung kannte, blieb die Zahl der Gründungen begrenzt (28 im Jahre 1888).
Das Gesetz betreffend die Wirtschafts- und Erwerbsgenossenschaften von 1889, kurz Genossenschaftsgesetz, ermöglichte die Gründung von Genossenschaften mit beschränkter Haftungspflicht. Zugleich schuf die Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzgebung von 1889 weitere Voraussetzungen für den Erfolg der Baugenossenschaften, weil sie mit der Vergabe von langfristigen und zinsgünstigen Krediten der Versicherungsanstalten an die gemeinnützige Wohnungswirtschaft einherging. Von da an begannen sich Baugenossenschaften in ganz Deutschland zu entwickeln. Waren es im Jahr 1889 38, so stieg ihre Zahl über 385 (1900), 682 (1906) 747 (1907) und 1056 (1910) auf 1402 im Jahr 1914 schnell an. Nach einer kriegsbedingten Stagnation stieg ihre Zahl von 1919 bis 1922 in einer regelrechten Gründungswelle weiter an. Diese Entwicklung hieß bei Fachleuten Bauhüttenbewegung. So gehörten Ende 1926 dem gewerkschaftlichen Verband sozialer Baubetriebe 148 Betriebe an, die im Schnitt rund 16.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigten und Ende 1926 rund 80 Millionen Reichsmark umsetzten.
Eine Sonderform hinsichtlich der Vergaberichtlinien und des Kreises der Begünstigten unter den Wohnungsbaugenossenschaften bildeten die Beamten-Wohnungsvereine. Diese stellten den ohnehin gesellschaftlich bessergestellten Angestellten sowie Staatsbediensteten (Beamten) und deren Angehörigen kostengünstigen Wohnraum in bevorzugten Lagen zur Verfügung. Die Architektur war gegen Ende des 19. Jahrhunderts herausragend und unterschied sich wesentlich von den weniger aufwendig ausgestatteten Wohnungsanlagen der Arbeiterbaugenossenschaften. Bis zum 21. Jahrhundert haben sich die Aufnahmebedingungen insofern geändert, dass auch mit nicht beamteten Personen Dauernutzungsverträge abgeschlossen werden.
Nach Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit 1989 blieb für die Wohnungsbaugenossenschaften ein Teil der Vorteile der Wohnungsgemeinnützigkeit in Form der gemeinnützigen sog. "Vermietungsgenossenschaft" nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes erhalten, wonach eine Befreiung von der Körperschaftsteuer vorgesehen ist, sofern der Tätigkeitsschwerpunkt der Genossenschaft die Vermietung von Wohnraum an die Mitglieder ist. Diese Begünstigung dient der Unterstützung der Genossenschaften als besondere eigentumsartige Selbsthilfe im Wohnen.
Situation im 21. Jahrhundert
In Deutschland gibt es über 2.000 Baugenossenschaften (Stand Ende 2013). Diese verwalten über zwei Millionen Wohnungen und haben mehr als drei Millionen Mitglieder.
Allein in Berlin werden von über 80 Wohnungsbaugenossenschaften mehr als 180.000 Wohnungen verwaltet, d. h. über zehn Prozent des gesamten Wohnungsbestandes dieser Stadt. Um den Genossenschaftsgedanken weiter zu tragen, wurde 2006 die Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland gegründet. Gemeinsam mit anderen Wohnungsanbietern sind die Genossenschaften im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertreten.
Der Wohnungsbestand der Genossenschaften stammt zum Einen aus der ersten Gründungszeit, wurde also Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts erbaut. Der größere Teil der Wohnungen entstand Mitte des 20. Jahrhunderts, aber die Genossenschaften bauen noch immer stetig neue Häuser. Ein Großteil der Genossenschaftswohnungen der Vor- und der Nachkriegszeit entstanden auch im Rahmen der ehemaligen Wohnungsgemeinnützigkeit, durch welche Genossenschaften von bestimmten Steuern befreit wurden, aber auf den Bau und die Vermietung von günstigen Wohnungen verpflichtet wurden, was der genossenschaftlichen Idee Selbsthilfe der Genossenschaftsmitglieder zugute kam. Bis zur Aufhebung der Wohnungsgemeinnützigkeit 1989 waren alle Genossenschaften nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannt. Entsprechend den energetischen und baulichen Anforderungen sind heute nahezu 90 Prozent des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes saniert und modernisiert.
Petra Kozojed
Schlörstraße 24a
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